Wichtige Dinge zur Organisation
Hier finden Sie viele wichtige Informationen zur Organisation unserer OGS.
Anmeldung für die OGS
Eine Anmeldung für den Offenen Ganztag erfolgt vor Schulbeginn parallel zur Schulanmeldung. Die Platzvergabe ist in der Regel im März, nachdem die Zusagen für die Schule erfolgten und eine Abfrage zum weiteren Betreuungsbedarf bei den älteren Kindern durchgeführt wurde. Wenn fest steht wie viele Plätze wir zur Verfügung haben, erfolgt die Platzvergabe nach Priorität.
Die Schlusszeiten
Angelehnt an den Schulschluss am Vormittag, gibt es am Nachmittag einen OGS-Schluss. Diese persönlichen „OGS- Schlusszeiten“ für Ihr Kind müssen Sie im Ganztagsbogen angeben. Das bedeutet, dass Ihr Kind sich selbstständig in der OGS abmeldet und die OGS durch der Hauptausgang verlässt und keine Übergabe des OGS- Personals erfolgt. Gleichzeitig möchten wir sie darauf hinweisen, dass mit dem OGS Schluss die Aufsichtspflicht der OGS endet und an Sie, die Eltern, übergeht. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es allein nach Hause geht oder ob Sie es an einem vereinbarten Ort abholen und wie es sich verhält, falls Sie sich verspäten. Selbstverständlich können sich die Kinder in diesem Fall jederzeit an das OGS- Personal wenden.
Kontakt zu uns
In unserer Telefonzeit von 8.45 Uhr bis 10.45 Uhr sind wir erreichbar unter folgender Telefonnummer: 0231/5025255
Die Kosten für die Betreuung
Die Betreuungskosten sind einkommensabhängig und werden von der Stadt Dortmund berechnet und ebenfalls an die Stadt gezahlt. Zuständig hierfür ist das Jugendamt.
Hinzu kommen die Essengelder, die monatlich auf das Konto des Evangelischen Kirchenkreises überwiesen werden müssen.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie den Offenen Ganztag, gibt es eine Beitragsstaffelung.
1.Kind = ab 01.08.2023: 70,00€
2.Kind = Staffelung bitte in der OGS erfragen
Jedes weitere Kind = Staffelung bitte in der OGS erfragen
Kontoinhaber: Evangelischer Kirchenkreis Dortmund OGS Landgrafen
Bank: Sparkasse Dortmund
IBAN: DE85 4405 0199 0001 192957
BIC: DORTDE33XXX
Verwendungszweck: Name des Kindes, Mittagsverpflegung
Eltern, die Unterstützung durch die Stadt erhalten (Bürgergeld, Wohngeld,…) können vor Ort den aktuellen Bescheid für Bildung und Teilhabe einreichen und erhalten das Essen für ihre Kinder kostenfrei.